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Die Abteilung für Unternehmensfinanzierung der SEC hat DoubleZero einen No-Action Letter zukommen lassen, in dem bestätigt wird, dass die SEC keine zukünftigen Vollstreckungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem programmatischen Vertrieb" von DoubleZero 2Z-Token auf Utility-Basis empfehlen wird.
Was ist der Knüller?
- Keine Erleichterung der Maßnahmen: Die SEC hat gesagt, dass sie keine Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen wird, solange die 2Z-Token-Transfers innerhalb der programmatischen und funktionalen Parameter bleiben, die im Beratungsschreiben von DoubleZero beschrieben sind.
- Kommentar der Kommissarin: SEC-Kommissarin
Hester Peirce vertritt die Ansicht, dass sich DePIN-Token im Rahmen des Howey-Tests von der Mittelbeschaffung unterscheiden, da es sich um Anreize für den Aufbau von Infrastruktur und nicht um Investitionsverträge handelt. - Reaktion der Branche: Der Mitbegründer von DoubleZero, Austin Federa, bezeichnete die Entscheidung als "wichtigen Meilenstein" für die US-amerikanische Digital-Asset-Branche, der zeigt, dass Gründer Klarheit schaffen können, ohne die Geschwindigkeit zu bremsen.
- Regulatorische Warnung: No-Action Letters sind einzigartig in Bezug auf die vorgelegten Fakten und den Antragsteller und lassen Raum für ein anderes Ergebnis unter anderen Umständen.
- Bevorstehender Start: Das DoubleZero Mainnet-Beta-Netzwerk, der 2Z-Token und die Token-Funktionalität werden morgen, am 2. Oktober, um 9:00 Uhr EST live gehen.
Wir sind stolz, mitteilen zu können, dass die @SECGov @DoubleZero einen No-Action Letter für 2Z ausgestellt hat. 🦅🇺🇸
- DoubleZero IBRL/acc (@doublezero) September 29, 2025
Der erste No-Action Letter seiner Art gibt uns die Gewissheit, dass 2Z nicht als eine Klasse von "Aktien" registriert werden muss und dass programmatische Flüsse von 2Z im DoubleZero-Netzwerk... pic.twitter.com/gSgiN6tpQj